Taunus Invest

AGBs

Taunus Suites Boardinghouse in Oberursel

I Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Boardinghouse Taunus Invest GmbH – (im Folgenden – Boardinghouse Taunus Suites – genannt) als Betreibergesellschaft des Boardinghouse Taunus Suites mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Rezeptionsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt. Sie können auch jederzeit aus dem Internet unter der Adresse https://taunussuites.de/AGBs/ heruntergeladen und ausgedruckt werden.

  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse Taunus Suites.

  3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Boardinghouse Taunus Suites. Im Verkehr mit Unternehmern ist § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen.

  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung sowie Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch das Boardinghouse Taunus Suites zustande. Dem Boardinghouse Taunus Suites steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.

  2. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte dem Boardinghouse Taunus Suites gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Boardinghouse Taunus Suites an.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse Taunus Suites allgemein, für derartige Leistungen, berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Die zu erhebende und an die Stadt Konstanz abzuführende Kurtaxe wird jeweils gesondert dem Gast in Rechnung gestellt und ist im vereinbarten Preis nicht enthalten.

  2. Rechnungen des Boardinghouse Taunus Suites sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse Taunus Suites ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse Taunus Suites berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.

  3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Boardinghouse Taunus Suites ist vorbehalten.

  4. Das Boardinghouse Taunus Suites ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  5. Umbuchungen und Änderungen sind, soweit als zulässig, kostenfrei über die Buttons der Buchungsbestätigung des jeweiligen Buchungsportals von jedem Gast eigenverantwortlich ausführbar. Für per Email oder telefonisch angefragte Umbuchungen- oder Änderungen wird, zusätzlich zum Buchungspreis der Umbuchung oder Änderung eine Bearbeitungsgebühr von € 50 je Anfrage im Falle der Zustimmung des Boardinghouse Taunus Suites erhoben.

  6. Für die Bearbeitung von Fundsachen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30.- je Bearbeitungsvorgang, per Vorkasse, erhoben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.

  7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouse Taunus Suites aufrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Reservierung hat die Boardinghouse Taunus Suites Anspruch auf angemessene Entschädigung. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen hat die Boardinghouse Taunus Suites die Wahl gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale nach den nachfolgend für die Stornierung geltenden Bedingungen geltend zu machen:

  1. Für Reservierungen und Änderungen gelten die mit Buchung vereinbarten Richtlinien des Buchungsportals der jeweiligen Buchungsvereinbarung vorrangig. Soweit nichts Anderes vereinbart, ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen. Im Falle einer Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 90 % des vertraglich vereinbarten Preises als Stornogebühr berechnet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Boardinghouse Taunus Suites kein Schaden oder der der Boardinghouse Taunus Suites entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

  2. Sofern die Boardinghouse Taunus Suites die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Boardinghouse Taunus Suites zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes, der von der Boardinghouse Taunus Suites ersparten Aufwendungen sowie dessen, dass die Boardinghouse Taunus Suites durch anderweitige Verwendung der reservierten Leistung erwirbt.

  3. Hat die Boardinghouse Taunus Suites dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Boardinghouse Taunus Suites kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang bei der Boardinghouse Taunus Suites. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

  4. Hat das Boardinghouse Taunus Suites mit dem vom Kunden genutzten Hotelreservierungssystem (z.B. Hrs.com; booking.com etc.) für den Kunden günstigere Stornierungsbedingungen vereinbart, so gelten diese.

  5. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

V. Rücktritt des Boardinghouse Taunus Suites

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist per Textform vereinbart wurde, ist das Boardinghouse Taunus Suites in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boardinghouse Taunus Suites auf sein Recht zum Rücktritt nicht innerhalb einer gesetzten Frist verzichtet.

  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Boardinghouse Taunus Suites ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • Ferner ist das Boardinghouse Taunus Suites berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse Taunus Suites nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Boardinghouse Taunus Suites begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Taunus Suites zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

  • Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouse Taunus Suites entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Boardinghouse Taunus Suites gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.

  2. M und S  Apartments dürfen nur mit bis zu zwei Person, alle anderen Apartment-Kategorien nur mit maximal vier Personen belegt werden. Bei Überbelegung wird pauschaler Schadenersatz von € 100/Person/Nacht unbeschadet der Geltendmachung eines höheren Schadens und unbeschadet der Rechte zu V. Ziff. 3 Pos. 2-4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Boardinghouse Taunus Suites kein Schaden entstanden ist, oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

  3. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse Taunus Suites spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse Taunus Suites über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Boardinghouse Taunus Suites nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

  5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Boardinghouse Taunus Suites ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

  6. Langzeitgäste (6 Monate) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Boardinghouse Taunus Suites zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Boardinghouse Taunus Suites über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

VII. Haftung des Gastes

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Boardinghouse Taunus Suites, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Boardinghouse Taunus Suites, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.

  2. Soweit das Boardinghouse Taunus Suites für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Boardinghouse Taunus Suites von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

  3. Die für eine Veranstaltung notwendigen, behördlichen Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

  4. Internet wird in jedem Zimmer kostenfrei bereitgestellt, besuchte Inhalte gehen auf die Verantwortung des Gastes. Boardinghaus Taunus Suites übernimmt keine Haftung für Strafrechtliche Inhalte die der Gast besucht/herunterlädt oder teilt. Das Besuchprotokoll wird auf dem Server gespeichert und kann der Polizei/Staatsanwaltschaft bereit gestellt werden.

  5. Das Boardinghaus Taunus Suites wird Videoüberwacht, Eingang, Flure, Fluchtweg und Tiefgarage stehen unter ständiger Video-Aufsicht und der Inhalt wird zur Sicherheit auch gespeichert. Zugriff wird nur dem Personal oder der Polizei/Staatsanwaltschaft bereitgestellt.

  6. In der Tiergarage herscht die Strassenverkehrsordnung. Schäden die der Gast oder Dritte verursacht hat, gehen nicht auf die Verantwortung von Boardinghaus Taunus Suites

VIII. Haftung des Boardinghouse Taunus Suites, Verjährung

  1. Das Boardinghouse Taunus Suites haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Boardinghouse Taunus Suites zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse Taunus Suites auftreten, wird das Boardinghouse Taunus Suites bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse Taunus Suites dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum 100 fachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens € 3500.- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis höchstens € 800.-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Boardinghouse Taunus Suites Anzeige macht (§ 703 BGB).

  3. Ziffer 2 gilt nicht, wenn das Boardinghouse Taunus Suites oder deren Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.

  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boardinghouse Taunus Suites nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Boardinghouse Taunus Suites.

  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt und werden nur mit beidseitigem Einverständniss angenommen. Das Boardinghouse Taunus Suites übernimmt nicht die Zustellung, Aufbewahrung oder  Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen

  6. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Ablauf der Buchungsfrist. Der Gast ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Boardinghouse Taunus Suites zu melden.

  7. Die obigen Bestimmungen gelten zugunsten des Boardinghouse Taunus Suites auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

  8. Obige Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Boardinghouse Taunus Suites oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Boardinghouse Taunus Suites beruhen.


IX. Hausordnung

  1. Tierhaltung ist in den Gebäuden und auf dem Gelände des Boardinghouse Taunus Suites untersagt.

  2. Das Boardinghouse Taunus Suites ist ein Nichtraucherhaus. In den Gebäuden, incl. aller Apartments einschl. Terrassen und Balkone ist daher das Rauchen untersagt. Rauchen ist ausschließlich vor dem überdachten Haupteingang, unter Berücksichtigung der Ruhezeit von 22.00 bis 6.00 Uhr täglich, statthaft.

  3. Begeht der Gast bei der Nutzung des Internetportals des Boardinghouse Taunus Suites schuldhaft Rechtsverstöße, hat er das Boardinghouse Taunus Suites von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

  4. Die Nutzung aller Balkone und Terrassen ist in der Zeit von täglich 8.00 bis 22.00 Uhr gestattet. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist die Nutzung der Balkone und Terrassen grundsätzlich untersagt.

  5. Ein Tiefgaragenplatz ist ausschließlich in Verbindung mit einer Apartmentbuchung für dessen Nutzungszeitraum buchbar. Die Buchung hat grundsätzlich am Check-in Automaten bei Check-in am Check-in Buchungsautomaten zu erfolgen. Eine nachträgliche Buchung ist nicht möglich. Eine Nutzung des Tiefgaragenplatzes vor Buchung ist ausgeschlossen.

  6. Das Befahren der Tiefgarage mittels KFZ (Motorräder, Mofa, Roller, PKW bis 2m Gesamthöhe) ist ausschließlich mit vorheriger Buchung eines Tiefgaragenplatzes gestattet. Das Befahren zum Be- und Entladen ist grundsätzlich untersagt und dafür wird der Haupteingang/Lift verwendet.

  7. Fahrräder dürfen ausschließlich an den ausgewiesenen Fahrradabstellplätzen in der Tiefgarage (am Anfang der Hauptfahrgasse rechts) abgestellt werden. Fahrräder in den Apartments, den Fluren, Treppenhäusern, Aufzügen, in der Lobby, im Windfang und den Hauszugängen/-wege im Außenbereich sind grundsätzlich nicht gestattet.

  8. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der Bestimmungen in obigen Ziffern 1-7 kann das Boardinghouse Taunus Suites vom Gast, einen pauschalen Schadenersatz von € 100.- verlangen. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Boardinghouse Taunus Suites ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des Gastaufnahmevertrags aus wichtigem Grund bleiben in diesen Fällen vorbehalten.

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouse Taunus Suites – Taunus Invest GmbH in Bad Homburg.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Boardinghouse Taunus Suites – Taunus Invest GmbH in Bad Homburg, wenn der Besteller oder der Gast Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouse Taunus Suites als ausdrücklich vereinbart.

  4. Es gilt deutsches Recht.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 28. Jänner 2024